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LÜBECKS BERUFSBILDUNGSSTÄTTEN
VOLLER ENERGIE IN RICHTUNG ZUKUNFT
Weiterbildungsmöglichkeiten in der Elektrobranche:
WEITERBILDUNG
STAATLICH GEPRÜFTER TECHNIKER
Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Technikerin bzw. zum Staatlich geprüften Techniker ist eine viersemestrige Vollzeitausbildung oder eine achtsemestrige Teilzeitausbildung über 2400 Unterrichtsstunden. Technikerinnen und Techniker sind in vielen Bereichen der Wirtschaft und in der Verwaltung eingesetzt oder auch als selbständige, allein verantwortliche Unternehmer und Freiberufler tätig. Die Ausbildung befähigt sie, technische und betriebswirtschaftliche Problemstellungen selbständig zu erfassen, zu analysieren, zu strukturieren und zu beurteilen.
Für Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker ist die Fähigkeit Mitarbeiter anzuleiten, sie zu führen, zu motivieren und auch zu beurteilen und selbst in einem Team arbeiten zu können, von wesentlicher Bedeutung. Auch sind sie mit ihren fremdsprachlichen Kenntnissen in der Lage, internationale Kontakte zu gestalten.
In der Industrie ist die Technikerin oder der Techniker als Mittler zwischen Ingenieur (Theoretiker) und Facharbeiter (Praktiker) tätig. Er nimmt vielfältige Aufgaben in Entwicklung u. Konstruktion, Fertigung u. Fertigungsplanung, Qualitätssicherung, Automatisierung, Instandsetzung, Beschaffung und Vertrieb wahr.
WEITERBILDUNG
BETRIEBSWIRT DES HANDWERKS
Die Qualifizierung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) bereitet Existenzgründer/innen wie auch Führungskräfte optimal auf die Anforderungen im kaufmännischen Management vor.
Vermittelt wird die Kompetenz, Sachaufgaben im Arbeitsalltag zu lösen, sowie Leitungs- und Führungsaufgaben in Betrieben oder Organisationen des Handwerks zu übernehmen.
WEITERBILDUNG
MEISTERPRÜFUNG
Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk oder in Verbindung mit einer anderen Ausbildungsbezeichnung, die auf eine Tätigkeit in einem oder mehreren zulassungspflichtigen Handwerken hinweist, darf nur führen, wer für dieses zulassungspflichtige Handwerk oder für diese zulassungspflichtigen Handwerke die Meisterprüfung bestanden hat.Die Ausbildungsbezeichnung Meister/Meisterin in Verbindung mit einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe darf nur führen, wer die Prüfung in diesem Handwerk oder Gewerbe bestanden hat.
Meistervorbereitungslehrgänge für Teil III und IV in Vollzeit und berufsbegleitend führt die Kreishandwerkerschaft Lübeck durch.